Welche Mindestanforderungen gelten auf dem Rhein für elektronische Kartenanzeigesysteme?

Die ZKR verabschiedete den Beschluss 2013-II-16 über die verbindliche Einführung und Nutzung von Inland AIS Geräten ab dem 1. Dezember 2014.

Es wurden Mindestanforderungen festgelegt, die eingehalten werden müssen, um den korrekten Betrieb des Inland ECDIS-Geräts im Informationsmodus oder eines vergleichbaren elektronischen Kartenanzeigegeräts sicherzustellen. Zusätzlich wurden Empfehlungen ausgesprochen.

Die Mindestanforderungen für elektronische Kartenanzeigesysteme wurden durch Beschluss 2014-I-12 angenommen.

Das Dokument enthält die Mindestanforderungen für die Nutzung, die Anzeige von Informationen und die Software:

Bemerkung: Inland ECDIS im Navigationsmodus bedeutet, dass das Gerät mit einem Radarsystem verbunden ist, was die Reichweite beschränkt, es sei denn, man schaltet während der Fahrt ständig um, was jedoch auch nicht zweckmäßig ist.

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