Einführung - Inland AIS Gerät auf dem Rhein
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Auf dem Rhein trat am 1. Dezember 2014 die Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS in Verbindung mit elektronischen Kartenanzeigensystemen in Kraft.
Wenn in diesem Dokument der Ausdruck „elektronisches Kartenanzeigesystem“ verwendet wird, bezieht er sich
entweder auf ein Inland ECDIS im Informationsmodus
oder ein vergleichbares elektronisches Kartenanzeigegerät.
Zwischen 2016 und 2017 führte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Umfrage unter Schiffsführern, Behörden und Einbaufirmen durch. Als Hauptergebnis der Umfrage zeigte sich, dass Inland AIS Geräte (in Kombination mit einem elektronischen Kartenanzeigesystem) als Unterstützung für eine sicherere Schifffahrt auf dem Rhein auf große Akzeptanz stoßen.
Dieses Dokument ist für Besatzungsmitglieder bestimmt und soll die Bedeutung und die korrekte Verwendung von Inland AIS Geräten in Kombination mit einem elektronischen Kartenanzeigesystem verständlich darstellen, und zwar durch die Beantwortung der konkreten Fragen, die von den Nutzern in der Umfrage vorgebracht wurden.
Das ZKR-Dokument „Erläuterungen zur Ausrüstungsverpflichtung mit Inland AIS Geräten und Inland ECDIS Geräten oder vergleichbaren Kartenanzeigegeräten“ (verfügbar auf Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) gibt Aufschluss über die Verpflichtung und Nutzung von Inland AIS Geräten und elektronischen Kartenanzeigesystemen.