Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland ECDIS Gerät oder einem vergleichbaren elektronischen Karte
ou d'un appareil comparable pour la visualisation de cartes électroniques
Fahrzeuge, die der Ausrüstungspflicht mit einem Inland AIS Gerät gemäß § 4.07 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung unterliegen, müssen zusätzlich mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder einem vergleichbaren elektronischen Kartenanzeigegerät, das mit dem Inland AIS Gerät verbunden sein muss, ausgestattet sein.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, dieses Gerät in Verbindung mit einer aktuellen elektronischen Binnenschifffahrtskarte zu nutzen. Das bedeutet, dass der Schiffsführer die letzte verfügbare Version der Karte installiert haben muss.
Diese Ausrüstungsverpflichtung gilt nicht für:
Fahrzeuge, die nicht der Ausrüstungsverpflichtung mit einem AIS Gerät unterliegen (Wann ist der Einbau eines Inland AIS Geräts Pflicht?)
Fähren.
Gemäß § 1.01 Nr. 1 Buchstabe l) der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ist eine Fähre ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird.
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