Welche Mindestanforderungen gelten auf dem Rhein für elektronische Kartenanzeigesysteme?
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Die ZKR verabschiedete den Beschluss 2013-II-16 über die verbindliche Einführung und Nutzung von Inland AIS Geräten ab dem 1. Dezember 2014.
Es wurden Mindestanforderungen festgelegt, die eingehalten werden müssen, um den korrekten Betrieb des Inland ECDIS-Geräts im Informationsmodus oder eines vergleichbaren elektronischen Kartenanzeigegeräts sicherzustellen. Zusätzlich wurden Empfehlungen ausgesprochen.
Die Mindestanforderungen für elektronische Kartenanzeigesysteme wurden durch Beschluss 2014-I-12 angenommen.
Das Dokument enthält die Mindestanforderungen für die Nutzung, die Anzeige von Informationen und die Software:
Bemerkung: Inland ECDIS im Navigationsmodus bedeutet, dass das Gerät mit einem Radarsystem verbunden ist, was die Reichweite beschränkt, es sei denn, man schaltet während der Fahrt ständig um, was jedoch auch nicht zweckmäßig ist.
Mindestanforderungen
Empfehlungen
Verwendung
- Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen eine präzise Darstellung der Umrisse des Flusses und der Fahrrinne wiedergeben und auf den amtlichen elektronischen Binnenschifffahrtskarten basieren.
- Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen im Anzeigesystem an Bord des Fahrzeuges hinterlegt sein.
Es wird empfohlen, dass die neuesten amtlichen elektronischen Binnenschifffahrtskarten verwendet werden sollten.
Elektronische Kartenanzeige
- Die elektronischen Kartenanzeigegeräte müssen durch eine zuverlässige Kabelverbindung an das Inland AIS Gerät angeschlossen sein.
- Während der Fahrt müssen die Geräte ausschließlich für die Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten bestimmt sein.
- Die angezeigten Informationen müssen vom Steuerstand aus gut erkennbar sein.
- Das elektronische Kartenanzeige-system sollte den geltenden Anforderungen des Inland ECDIS Standards an den Navigationsmodus entsprechen.
- Wenn das Fahrzeug mit einem Inland ECDIS Gerät im Navigationsmodus ausgerüstet ist, sollte für den Informationsmodus ein zusätzliches, eigenständiges elektronisches Kartenanzeigesystem verwendet werden.
Software
- Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position des eigenen Fahrzeugs anzeigen.
- Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position der anderen Fahrzeuge anzeigen.
- Die Software muss die Möglichkeit bieten, die ausführliche Liste der AIS Informationen nach § 4.07 Nummer 4 Rhein-schifffahrtspolizeiverordnung für ein gewähltes Fahrzeug anzuzeigen.
- Die Software zur Anzeige der elektronischen Binnenschifffahrtskarte sollte den Anforderungen des geltenden Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.
- Die Software zur Anzeige der elektronischen Binnenschifffahrtskarte sollte diese so orientieren, dass das Fahrzeug der Wasserstraßenachse folgt.