Ist es erlaubt, Inland ECDIS im Navigationsmodus zu verwenden?
Ja, obwohl Inland ECDIS Geräte im Navigationsmodus akzeptiert werden, um der Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder vergleichbaren elektronischen Kartenanzeigesystemen zu entsprechen, wird empfohlen, neben dem Inland ECDIS Gerät im Navigationsmodus noch über ein zusätzliches und separates Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder ein vergleichbares elektronisches Kartenanzeigegerät zu verfügen, um ein Umschalten zwischen verschiedenen Reichweiten im Navigationsmodus zu verhindern.
Betrieb des Inland ECDIS Geräts im Informationsmodus
Im Informationsmodus funktioniert ein Inland ECDIS als ein elektronischer Atlas und sorgt für eine Orientierung und Bereitstellung von Informationen über die Wasserstraßen.
Inland ECDIS im Informationsmodus wird typischerweise für Reichweiten von 2000 m und mehr verwendet. Bei Anschluss an einen Positionssensor kann das Kartenbild automatisch so eingestellt werden, dass die eigene Position des Schiffes in der Mitte des Bildschirms fixiert ist. Es ist auch möglich, andere Schiffe anzuzeigen, die mit einem Inland AIS Gerät ausgestattet sind, wenn die Anwendung mit einem Inland AIS Gerät verbunden ist.
Inland ECDIS Geräte sind ausschließlich für den Informationsmodus bestimmt, die Anforderungen des Inland ECDIS Standards sind als Empfehlung zu verstehen. Es gelten nur die in dem Beschluss 2014-I-12 der ZKR definierten Mindestanforderungen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein vergleichbares elektronisches Kartenanzeigegerät über die oben genannten Funktionen verfügt.
Betrieb des Inland ECDIS Geräts im Navigationsmodus
Navigationsmodus bedeutet die Verwendung des Inland ECDIS-Gerätes beim Steuern des Schiffes unter Nutzung von Radar und mit unterlegtem Kartenbild (Inland ENC).
Inland ECDIS Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden können, sind Radargeräte im Sinne der Vorschriften über die Mindestanforderungen und Prüfbedingungen für Radaranlagen in der Rheinschifffahrt und erfordern eine Typgenehmigung. Die Position des Fahrzeugs muss aus einem laufend positionierenden System abgeleitet werden, dessen Genauigkeit den Anforderungen einer sicheren Schiffsführung entspricht.
Wer ein Inland ECDIS im Navigationsmodus benutzt, muss ein Radarpatent besitzen. Inland ECDIS im Navigationsmodus muss in einem angemessenen Radarbereich betrieben werden (auf dem Rhein: normalerweise 800 m / 1200 m).
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