Welche unterschiedlichen Typen von AIS-Geräten gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei Arten von AIS-Geräten:
Inland AIS Geräte
AIS Geräte der Klasse A
AIS Geräte der Klasse B
Inland AIS Geräte
Ein Schiff, das den Rhein befährt und unter die Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland AIS Gerät fällt (siehe Wann ist der Einbau eines Inland AIS Geräts Pflicht?), muss mit einem typgenehmigten Inland AIS Gerät ausgerüstet sein.
Typgenehmigt bedeutet, dass das Inland AIS Gerät den Anforderungen des Teststandards für Inland AIS entsprechen muss. Die Einhaltung wird durch eine Prüfung der Typgenehmigung durch eine zuständige Behörde bescheinigt.
Die Schiffe, die den Rhein befahren, müssen mit typgenehmigten Inland AIS Geräten ausgerüstet sein. Es gelten folgenden Bestimmungen bezüglich der einzuhaltenden Teststandards für Inland AIS:
Inland AIS Geräte, die vor dem 19. Oktober 2012 zertifiziert wurden, müssen den Anforderungen des ZKR-Teststandards der Ausgabe 1.0 oder 1.01 entsprechen und Geräte nach diesem Datum unterliegen dem ZKR-Teststandard 2.0. Typgenehmigte Inland AIS gemäß der Ausgabe 1.0 oder 1.01 sind mit einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vergebenen Typgenehmigungsnummer im folgenden Format gekennzeichnet: R-4-2XX (X steht für eine Ziffer).
Inland AIS Geräte mit einer Typgenehmigung gemäß der Ausgabe 1.0 und 1.01 durften bis zum 30. November 2015 eingebaut werden. Sie dürfen nach diesem Datum weiter verwendet werden.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 dürfen nur noch Inland AIS Geräte mit einer Typgenehmigung, die den Anforderungen des Teststandards Inland AIS 2017/2.0 entsprechen, eingebaut werden. Typgenehmigte Inland AIS Geräte gemäß der Ausgabe 2.0 sind mit einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vergebenen Typgenehmigungsnummer in folgendem Format gekennzeichnet: R-4-3XX (X steht für eine Ziffer).
Es wird erwartet, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2024 nur noch Inland AIS Geräte mit einer Typgenehmigung gemäß der Ausgabe 3.0 des Teststandards Inland AIS eingebaut werden dürfen. Die bereits eingebauten Geräte dürfen nach diesem Datum weiter verwendet werden. Nach dem 1. Januar 2022 (geplantes Datum des Inkrafttretens von ES-TRIN 2021/1) muss nämlich der „Teststandard Inland AIS 2021/3.0" verwendet werden.
AIS Geräte der Klasse A
AIS Geräte der Klasse A müssen den Anforderungen der IMO (International Maritime Organization) entsprechen und sind in der Seeschifffahrt weit verbreitet.
Ein Schiff, das den Rhein befährt und unter die Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland AIS Gerät fällt (siehe Wann ist der Einbau eines Inland AIS Geräts Pflicht? ) darf nicht nur mit einem AIS Gerät der Klasse A ausgerüstet sein.
Ein Schiff, das den Rhein befährt und unter die Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland AIS Gerät fällt (siehe Punkt QR7) darf nicht nur mit einem AIS Gerät der Klasse A ausgerüstet sein.
AIS Geräte der Klasse B
AIS-Geräte der Klasse B haben im Vergleich zu AIS-Geräten der Klasse A eine eingeschränkte Funktionalität. AIS-Geräte der Klasse B können z. B. von Sportbooten verwendet werden. AIS-Geräte der Klasse B müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
die einschlägigen Anforderungen der Empfehlung ITU-R.M 1371 oder die Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU (RED),
die internationale Norm IEC 62287-1 oder 2 (einschließlich Kabelmanagement DSC).
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