Welche Daten werden vom AIS-Gerät übertragen?

Die vom Inland AIS Gerät übertragenen Daten müssen gemäß § 4.07 Nr. 2 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung zu jedem Zeitpunkt auf dem neuesten Stand sein. Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass die von dem AIS Gerät gesendeten Daten mit den tatsächlichen Daten des Schiffes oder des Verbandes übereinstimmen.

Schiffe, die mit einem Inland AIS Gerät ausgerüstet sind, senden und erhalten von anderen mit AIS Geräten ausgerüsteten Fahrzeugen automatisch und in regelmäßigen Abständen Informationen. Die wichtigsten Informationen betreffen das Fahrzeug und seine aktuellen nautischen Daten:

  • Identität des Schiffes,

  • seine exakte Position,

  • seinen Kurs und seine Geschwindigkeit,

  • weitere schiffsbezogenen Daten.

Einige Daten müssen jedoch von Hand vom Schiffsführer eingegeben werden. Die wichtigsten davon sind:

  • Navigationsstatus des Fahrzeugs (z.B. in Fahrt, festgemacht oder vor Anker),

  • Schiffstyp oder Verbandsgattung,

  • Gesamtlänge und Breite des Schiffes / des Verbandes.

Liste der Daten, die vom Inland AIS Gerät gesendet werden müssen

Es gibt einen von einem AIS Gerät übertragenen Mindestdatensatz, der jederzeit verfügbar sein und auf dem neuesten Stand gehalten werden muss.

Dieser Mindestdatensatz eines Inland AIS Geräts enthält gemäß § 4.07 Nr. 4 der Rheinschifffahrtspolizei folgende Daten:

Inland AIS Geräte könnten mehr Daten bereitstellen, aber da dies ist auf dem Rhein nicht vorgeschrieben ist, wäre es möglich, die Daten auf freiwilliger Basis einzugeben.

Da die Übertragung zusätzlicher Daten aber häufig zu Verwirrung führte, wird empfohlen, nur die oben aufgeführten verbindlich vorgeschriebenen Daten zu übertragen und zusätzliche Daten, wie z. B. Informationen über die Reise des Schiffes nicht zu senden.

Die unten aufgeführte Checkliste im Link enthält Aufgaben, die vor, während und nach der Reise durchgeführt werden müssen, einschließlich der möglicherweise erforderlichen Änderung von Daten des Verbands.

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