Welche Anforderungen gelten für den Einbau eines Inland AIS Geräts?
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Ein Inland AIS Gerät muss von einer anerkannten Fachfirma eingebaut werden.
Die Firmen können nur von einer zuständigen Behörde anerkannt werden. Diese Firmen werden in einer Liste geführt:
Ein korrekter Einbau, der von einer anerkannten Fachfirma durchgeführt wird, umfasst folgende Punkte :
die Installation und Konfiguration des Inland AIS Geräts
das Testen des ordnungsgemäßen Betriebs
die Dokumentation aller Einstellungen
die Einweisung der Besatzungsmitglieder
Bereitstellung einer Bedienungsanleitung (vorzugsweise in der Muttersprache des Schiffsführers), die zur Aufbewahrung an Bord ausgehändigt werden muss
Übergabe der Einbaubescheinigung, die an Bord aufbewahrt werden muss.
Beim Einbau von AIS Geräten auf Fahrzeugen, die nicht unter die Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland AIS Gerät fallen, muss Folgendes berücksichtigt werden:
Inland AIS Geräte sollten nur von einer anerkannten Fachfirma eingebaut werden;
AIS Geräte der Klasse A sollten ebenfalls nur von einer anerkannten Fachfirma eingebaut werden;
Bei AIS Geräten der Klasse B wird der Einbau durch eine anerkannte Fachfirma empfohlen.
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) ist am 29. Februar 2008 in Kraft getreten. Die technischen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter enthalten Bestimmungen für den Einbau von Inland AIS Geräten an Bord von Schiffen:
Für Tankschiffe gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Position der Inland AIS Antenne. Kein Teil einer Antenne für ein elektronisches Gerät darf sich oberhalb der Ladefläche befinden und kein Teil einer UKW-Antenne für ein Inland AIS Gerät darf sich in einem Umkreis von 2 Metern von der Ladefläche entfernt befinden.
Eine von einer zuständigen Behörde anerkannte Fachfirma kann auch gebrauchte Inland AIS Geräte einbauen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten Daten korrekt aktualisiert werden.
Die MMSI-Nummer des Inland AIS Geräts ist mit dem Schiff verknüpft. Um ein gebrauchtes Inland AIS Gerät einzubauen, ist eine neue MMSI-Nummer erforderlich. Die zuständigen Behörden weisen eine neue MMSI-Nummer zu, wenn das Inland AIS Gerät in ein anderes Schiff eingebaut wird.
Der korrekte Einbau des AIS Geräts wird durch einen abschließenden Test sichergestellt. Die anerkannten Fachfirmen müssen diesen Test durchführen.
Inland AIS Geräte müssen den Anforderungen des Teststandards für Inland AIS entsprechen, die Übereinstimmung wird durch eine Prüfung der Typgenehmigung durch eine zuständige Behörde bescheinigt.
Eine Liste der typgenehmigten Inland AIS Geräte:
Bis zum 31. Dezember 2021 ist der „Teststandard Inland AIS 2017/ 2.0" zu verwenden.
Nach dem 1. Januar 2022 (geplantes Datum des Inkrafttretens von ES-TRIN 2021/1) muss der „Teststandard für Inland AIS 2021/3.0" verwendet werden.
In Betrieb befindliche Schiffe, die unter die Ausrüstungsverpflichtung fallen, müssen mit typgenehmigten Inland AIS Geräten ausgerüstet sein. Für die Einhaltung der Ausgabe des Teststandards Inland AIS, gelten folgende Bestimmungen:
Inland AIS Geräte, die vor dem 19. Oktober 2012 zertifiziert wurden, müssen den Anforderungen des ZKR-Teststandards Ausgabe 1.0 oder 1.01 entsprechen und Geräte nach diesem Datum unterliegen dem ZKR-Teststandard 2.0. Typgenehmigte Inland AIS gemäß der Ausgabe 1.0 oder 1.01 sind mit einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vergebenen Typgenehmigungsnummer im folgenden Format gekennzeichnet: R-4-2XX (X steht für eine Ziffer).
Inland AIS Geräte mit einer Typgenehmigung gemäß der Ausgabe 1.0 und 1.01 durften bis zum 30. November 2015 eingebaut werden. Sie dürfen nach diesem Datum weiter verwendet werden. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 dürfen nur noch Inland AIS Geräte mit einer Typgenehmigung, die den Anforderungen des Teststandards Inland AIS 2017/2.0 entsprechen, eingebaut werden. Typgenehmigte Inland AIS Geräte gemäß der Ausgabe 2.0 sind mit einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vergebenen Typgenehmigungsnummer in folgendem Format gekennzeichnet: R-4-3XX (X steht für eine Ziffer).
Es wird erwartet, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2024 nur noch Inland AIS Geräte mit einer Typgenehmigung gemäß der Ausgabe 3.0 des Teststandards Inland AIS eingebaut werden dürfen. Die bereits eingebauten Geräte dürfen nach diesem Datum weiter verwendet werden. Nach dem 1. Januar 2022 (geplantes Datum des Inkrafttretens von ES-TRIN 2021/1) muss nämlich der „Teststandard Inland AIS 2021/3.0" verwendet werden.