Wie stelle ich den Bezugspunkt für die Positionsinformationen an Bord des Schiffes ein?
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Der vom Schiff abgedeckte Bereich wird in Bezug auf die GPS-Antenne des Inland AIS Geräts angegeben, die der Bezugspunkt für die Positionsinformationen an Bord des Schiffes ist. Die Werte A, B, C und D liefern die Entfernung von der GPS-Antenne zum Bug (A), zum Heck (B), zur Backbordseite (C) und zur Steuerbordseite (D) des Schiffes.
Der Schiffsführer muss jedoch schon darauf achten, dass die Firma die korrekten Daten eingibt.
Die Werte A, B, C und D werden beim Einbau des Inland AIS Geräts von der anerkannten Fachfirma mit einer Genauigkeit von 1 m eingegeben. Die Länge und Breite über alles des Fahrzeugs werden mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingegeben.
In Fällen, in denen es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Verband handelt, ändern sich diese Werte nicht. Es sind keine weiteren Maßnahmen durch den Schiffsführer erforderlich.
Abbildung A): Die Position der GPS-Antenne auf dem Schiff wird beim Einbau eingegeben (die Werte A, B, D, C beziehen sich auf die GPS-Antenne im Verhältnis zum Schiffsumfang)
Im Falle eines Verbands müssen die Werte A, B, C und D geändert werden, wenn die Zusammensetzung des Verbands geändert wird. Die Werte A, B, C und D stellen immer die Gesamtfläche des Schiffes dar, die das Schubfahrzeug und alle gekuppelten Leichter umfasst.
Der Schiffsführer muss die Werte A, B, C und D im Inland AIS Gerät entsprechend ändern, wenn der Umfang des Verbandes geändert wird.
Es gibt zwei verschiedene Verfahren zur Änderung dieser Werte, je nach Alter des Inland AIS Geräts.
Bei Inland AIS Geräten, die vor dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden (Typgenehmigungsnummer R-4-200 bis R-4-222), muss der Schiffsführer die Werte A, B, C, D entsprechend dem Umfang des Verbandes mit einer Genauigkeit von 1 m ändern. Die Länge und Breite über alles müssen mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingegeben werden.
Zugegebenermaßen ist dies etwas umständlich, weshalb einige Inland ECDIS-Geräte ein spezielles Konfigurationsmenü anbieten, um die Eingabe dieser Daten zu vereinfachen.
Abbildung B1: Der Wert A, B, C, D, der die Position der GPS-Antenne auf dem Verband darstellt, muss vom Schiffsführer geändert werden, wenn die Zusammensetzung des Verbands geändert wird, um die Gesamtfläche des Verbands wiederzugeben (die Werte A, B, D, C beziehen sich auf die GPS-Antenne im Verhältnis zum Schiffsumfang).
Dies gilt für Inland AIS Geräte, die vor dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden (Typgenehmigungsnummer R-4-200 bis R-4-222).
Bei allen Inland AIS Geräten mit einem Einbaudatum nach dem 1. Dezember 2015 (Typgenehmigungsnummer R-4-300 bis R-4-3xx), muss der Schiffsführer die Werte A, B, C, D nicht direkt entsprechend der Änderung der Gesamtfläche des Verbandes ändern. Stattdessen sind die Werte für die durch die Leichter verursachte Verlängerung des Schubverbandes einzugeben.
Diese Werte in Meter mit einer Genauigkeit von 0,1 m sind die folgenden:
EA: die Verlängerung vor dem Schubverband oder Schlepper
EB: die Verlängerung am hinteren Ende
EC: die Verlängerung an der Backbordseite
ED: die Verlängerung an der Steuerbordseite
Die Länge und Breite über alles werden entsprechend automatisch berechnet und vom Inland AIS Gerät übertragen.
Auch hier bieten einige Inland ECDIS-Geräte ein spezielles Konfigurationsmenü, um die Eingabe dieser Daten zu vereinfachen.
Diese Werte müssen vom Schiffsführer eingegeben werden, wenn der Verband geändert wird. Dies gilt für Inland AIS Geräte mit einem Einbaudatum nach dem 1. Dezember 2015 (Typgenehmigungsnummer R-4-300 bis R-4-3xx).