Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn ein elektronisches Kartenanzeigesystem nicht mehr
in der Lage ist, Informationen des Inland AIS Gerätes anzuzeigen?
Das elektronische Kartenanzeigesystem muss zuverlässig funktionieren und sich in einem betriebsbereiten Zustand befinden.
Im Falle einer Störung kann das Ausschalten und Neustarten des elektronischen Kartenanzeigesystems und des Inland AIS Geräts dazu beitragen, wieder eine Funktionsfähigkeit herzustellen.
Wenn das elektronische Kartenanzeigesystem nicht richtig funktioniert, kann dies zu Fehleinschätzungen und unklaren Verhältnissen auf der Wasserstraße führen.
Für eine mit einem defekten Inland ECDIS Gerät unternommene Fahrt ist der Schiffsführer verantwortlich.
Da ein defektes elektronisches Kartenanzeigesystem die Ausnahme von der Regel sein sollte, empfiehlt die ZKR den Rheinanliegerstaaten, die folgenden Flexibilitätsregeln anzuwenden:
Die Fahrt kann für einen Zeitraum von maximal 48 Stunden mit einem elektronischen Kartenanzeigesystem fortgesetzt werden, bei dem die Anzeige der Daten des Inland AIS Gerätes nicht möglich ist. Diese Flexibilität ermöglicht es, den nächsten Be- oder Entladehafen zu erreichen, oder zu einem Ort zu fahren, an dem die Reparatur oder der Austausch der defekten Geräte vorgenommen werden kann, falls ein Hafen zu weit entfernt sein sollte.
Es darf keine Fahrt ohne ein funktionsfähiges und betriebsbereites elektronisches Kartenanzeigesystem angetreten werden, da ansonsten die 48-Stunden-Frist nicht zur Anwendung kommen kann.
Aufgrund der besonderen Art von Reisen, die von Tagesausflugsschiffen durchgeführt werden, gelten die beiden vorstehenden Absätze nicht für diese Schiffe. Ein Tagesausflugsschiff darf die Fahrt für einen Zeitraum von maximal 48 Stunden mit einem elektronischen Kartenanzeigesystem fortsetzen, bei dem die Anzeige der Daten des Inland AIS Gerätes nicht möglich ist.
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